Hallo,
müssen Änderungen und Neueinführungen zu Fertigarzneimitteln, die z.B. mit der PZ den Apotheken mitgeteilt werden, abgeheftet werden? Ich bin grade dabei in der Apotheke auszumisten und würde mich gern von diesen Unterlagen trennen
Hallo,
müssen Änderungen und Neueinführungen zu Fertigarzneimitteln, die z.B. mit der PZ den Apotheken mitgeteilt werden, abgeheftet werden? Ich bin grade dabei in der Apotheke auszumisten und würde mich gern von diesen Unterlagen trennen
Hallo,
NEIN, die können weg und müssen künftig nicht mehr gesammelt werden.
Dokumentieren MÜSSEN sie nur was nach § 22 ApoBetrO vorgeschrieben ist http://www.gesetze-im-internet.de/ap...005470987.html
Am wichtigsten, was für 5 Jahre dokumentiert werden muss, ist folgender Passus:
"§ 22 Dokumentation
(1) Alle Aufzeichnungen über die Herstellung, Prüfung, Überprüfung der Arzneimittel im Krankenhaus, Lagerung, Einfuhr, das Inverkehrbringen, den Rückruf, die Rückgabe der Arzneimittel auf Grund eines Rückrufes, die Bescheinigungen nach § 6 Abs. 3 Satz 2 und § 11 Abs. 2 Satz 1 sowie die Nachweise nach § 19 sind vollständig und mindestens bis ein Jahr nach Ablauf des Verfalldatums, jedoch nicht weniger als fünf Jahre lang, aufzubewahren."
Beste Grüße
Alexander Ravati
Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,
Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter. Für eine offizielle Auskunft wenden Sie sich bitte stets an die für Sie zuständige Kammer bzw. Überwachungsbehörde
"die Rückgabe der Arzneimittel auf Grund eines Rückrufes,"
Reicht es, wenn das in der EDV als Retoure gespeichert ist und auf dem Rückrufzettel der PZ ein Vermerk ist? Oder geht es hier um Rückgabe von Patienten an uns?
..es geht sowohl um Rückruf durch den PU, als auch um Rückgabe durch den Patienten aufgrund eines Rückrufs.
Wie zu dokumetieren ist ergibt sich nicht genau aus der ApoBertO, aber es muss eindeutige sein! Egal ob auf Datenträgern oder auf Papierform - das bleibt Ihnen überlassen.
Beste Grüße
Alexander Ravati
Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,
Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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