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Thema: vernichtung von chemikalien(substanzen) mit überschrittenem verfalldatum

  1. #1
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    vernichtung von chemikalien(substanzen) mit überschrittenem verfalldatum

    Guten Tag,
    dass die chemische substanzen nicht in den normalen müll geworfen werden dürfen, ist ja klar.
    wie läuft denn die entsorgung von verfallenem gentamycin oder triclosan laut dem gesetz?
    im voraus danke

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Diese Arzneirohstoffe fallen in reiner Form nicht unter die Definition eines Arzneimittels nach AMG. Dementsprechend sind sie (spätestens nach Ablauf des Verwendungsdatums) als "Stoffe" zu bezeichnen und entsprechend zu vernichten.

    Damit ist eine Entsorgung als Hausmüll (wie bei Arzneimitteln) nicht mehr möglich. Die Stoffe müssen gesondert als besonders überwachungspflichtiger Abfall entsorgt werden.

    Im Einzelfall ist je nach Menge und Einstufung des Stoffes sicher eine andere Entsorgung als formal vorgeschrieben möglich. Dies liegt dann jeweils in der Verantwortung des Apothekers. Obwohl Gentamycin nicht sonderlich gefährlich eingestuft ist, verbietet sich hier eine Entsorgung mit dem Abwasser; gleiches gilt für Triclosan (Wirkung auf Bakterien in Klärwerk; mögliche Resistenzbildung). Triclosan ist als umweltgefährdend eingestuft.

    Mit bestem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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  3. #3
    Premium-User
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    Guten Tag!

    Wie sieht es mit dem Sammeln von Flüssigkeiten aus Nass-chemisches-Reaktionen aus? Welche Trennung ist sinnvoll? Oder muss man sich nach dem Entsorger richten?
    Vielen Dank!

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Wenn man entsorgt, gibt der Entsorger in der Regel vor, welche Stoffe zusammen zu einem Abfall gemischt werden und wie diese Sammelabfälle ggf. vor Abtransport behandelt werden müssen.

    Ansonsten reicht aus

    Organika, nicht halogeniert
    Organika, halogeniert
    Nicht giftige anorganische Stoffe
    Giftige anorganische Stoffe
    Schwermetallhaltige Stoffe

    Das müsste man dann noch ggf. nach Feststoffen und Flüssigkeiten differenzieren.

    Wenn man sich diese Liste durchsieht, kommt man natürlich zu dem Schluß, dass aufgrund der Mengen/Konzentrationen bzw. Gehalte viele Stoffe auch nach entsprechender Behandlung als Hausmüll (wird verbrannt) entsorgt bzw. nach entsprechender Behandlung/Verdünnung über den Kanal entsorgt werden können.

    Die wenigen definitiv nicht so zu entsorgenden Stoffe können i.d.R. problem- und kostenlos bei den Sammelstellen der örtlichen Entsorgungsbetrieben abgegeben werden.

    Für die konkrete Frage: wässrige Abfälle und organische Abfälle (undifferenziert nach halogeniert/nicht halogeniert). Bei den wässrigen Abfällen etwa auf ph-Neutralität achten (es sei denn, es sind z.B. Cyanide vorhanden).

    Mit bestem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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