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Thema: BTM-Rezept Muster

  1. #1
    Premium-User Avatar von Nadja Hoffacker
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    BTM-Rezept Muster

    Hi,
    ich bin PTA-Praktikantin und hab im moment Probleme mit BTM-Rezepten, die Ärzte schaffen es nicht sie richtig auszufüllen, da kommt mir aber die Frage wie ist ein BTM-Rezept richtig ausgefüllt?
    Ich habe für meine Prüfungen eine Auflistung auswendig gelernt aber jetzt meinten meine Kolegen das die Stückzahl von z.B. Equasym Kapseln ausgeschrieben sein muss (also z.B. zwanzig), das hab ich so aber nicht gelernt.
    Also wie ist ein BTM-Rezept richtig ausgefüllt? Und gibt es vielleicht ein Musterrezept, mit dem ich unsere Rezepte vergleichen kann, oder ein Muster das ich unseren Ärzten mal schicken könnte damit die mich nicht noch mehr verwirren!

    Danlke schon mal für die Hilfe!

    Nadja

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Hoffacker,
    hier auf pharma4u finden Sie eine sehr gute Übersicht zum Thema BtM-Rezept:
    http://www.pharma4u.de/pta/umgang-mit-btm/


    Zitat Zitat von Nadja Hoffacker Beitrag anzeigen
    aber jetzt meinten meine Kolegen das die Stückzahl von z.B. Equasym Kapseln ausgeschrieben sein muss (also z.B. zwanzig), das hab ich so aber nicht gelernt.
    In der Auflistung hier auf pharma4u finden Sie die Lösung:
    Die Menge des verschriebenen Betäubungsmittels in Gramm oder Millilitern, Stückzahl der abgeteilten Form. Damit ist die Angabe N1, N2, N3 nicht zulässig, auch wenn von dem betreffenden BtM nur eine einzige Packungsgröße im Handel ist.
    Das heißt, es ist absolut nicht nötig, die Stückzahl in Worten auszuschreiben (außer bei Überschreitung der Normgröße).

    Auf dieser Seite
    http://www.pharma4u.de/pta/umgang-mit-btm/
    finden Sie neben praktischen Tipps auch die Verschreibungshöchstmengen und vieles mehr.

    Selbstverständlich dürfen Sie jederzeit auch hier im Forum Fragen stellen.

    Mit besten Grüßen
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
    Premium-User Avatar von Nadja Hoffacker
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    Danke, Frau Noah, für die schnelle Antwort, es hat mir sehr geholfen!
    Ich hätte da aber jetzt noch eine frage zu einer BTM Verordnung. Und zwar stand auf dieser Verordnung folgendes:

    Equasym 30mg Retardkapseln 60 + 30 St.
    Dosierung: 1-0-0


    Ist das so zulässig? Ich und meine Kolegen meinen nämlich das es heißen muss:

    Equasym 30mg Retardkapseln 60st.
    Dosierung: 1-0-0

    Equasym 30mg Retardkapseln 30st.
    Dosierung: 1-0-0


    Der Arzt meint aber das die Obere Verordnungsart reicht. Jetzt wollte ich sie fragen was sie meinen, wie muss es richtig verordnet werden?

    Mit freundlichen Grüßen
    Nadja Hoffacker

  4. #4
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Hoffacker
    Zitat Zitat von Nadja Hoffacker Beitrag anzeigen
    Equasym 30mg Retardkapseln 60 + 30 St.
    Dosierung: 1-0-0


    Ich und meine Kolegen meinen nämlich das es heißen muss:

    Equasym 30mg Retardkapseln 60st.
    Dosierung: 1-0-0

    Equasym 30mg Retardkapseln 30st.
    Dosierung: 1-0-0
    So wie Sie es schreiben könnte man fälschlicherweise meinen, der Patient soll zwei Tabletten einnehmen, er soll aber tatsächlich nur eine Retardtablette einnehmen. Das ist sicher auch der Grund, warum der Arzt das Rezept nicht so ausgestellt hat, wie Sie es vorschlagen, weil es dann missverständlich sein könnte.

    Der Arzt scheint eine Packung mit 60 Stück und eine Packung mit 30 Stück verordnen zu wollen. Der Blick in die Packungsgrößenverordnung zeigt, dass Sie sich hier unterhalb der größten Messzahl bewegen (N3=100 Stück) und somit eine Gesamtmenge von 90 Stück zu Lasten der KK abgabefähig ist. Soweit so gut. Eine größere Packungsgröße als 60 Stück gibt es von Equasym ret 30 mg nicht oder? -> falls es 90 Stück gäbe und diese preislich günstiger als 60 + 30 wären, müsste diese wirtschaftlichere Packung abgegeben werden.

    Der Abgabe steht nun nichts mehr im Wege, außer, dass sie die Formalien prüfen müssen. Ganz wichtig: das A!
    In der BtMVV ist eine Verschreibungshöchstmenge von 2000 mg für Methylphenidat angegeben, wenn Sie die Menge auf Ihrem Rezept zusammenzählen, kommen Sie auf 2700 mg! Ist das "A" vom Arzt ordnungsgemäß auf dem Rezept vermerkt? Falls ja, super. Falls nein, muss es nachgetragen werden.
    Im Zuge der momentanen BtM-Retaxationen ist es empfehlenswert das "A" vom Arzt gegenzeichnen zu lassen. Nach BtMVV reicht es ansonsten aus, dass nach ärztlicher Rücksprache das "A" von einem Apotheker auf dem Blatt II und I vermerkt wird und der Arzt bei sich in der Praxis das selbe auf Blatt III macht (aber wie gesagt, es könnte bei der KK Probleme geben, obwohl es nach BtMVV auch ohne Arztunterschrift in Ordnung wäre- also sicher ist sicher).

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Geändert von Maike Noah (26.10.2011 um 17:02 Uhr)
    Maike Noah, Apothekerin

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  5. #5
    Premium-User Avatar von Nadja Hoffacker
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    Das die gesammt menge zu hoch ist wahr mir auch schon aufgefallen, deshalb wird das auch geändert!
    Aber es ist ok wenn man 60st. + 30st. schreibt? Das hab ich richtig verstanden?
    Es gibt keine 90St. Packung!

    Mit freundlichen Grüßen

    Nadja Hoffacker

  6. #6
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Hoffacker,
    so wie ich das sehe: Ja.

    Ich verschiebe Ihre Frage vorsichtshalber noch in das Unterforum "richtig taxieren", damit Frau Schröder Ihnen das abschließende OK geben kann.

    Mit besten Grüßen
    und ein schönes Wochenende.

    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  7. #7
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Guten Morgen Frau Hoffacker,
    entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Ich habe mit Frau Schröder Rücksprache gehalten und auch Sie bestätigt das von mir geschriebene.

    Nochmals mit besten Grüßen
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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