Laut ApBetrO muss bei Abgabe eines AM Name (Inhaber) und Adresse der Apotheke auf dem Rezept angegeben werden.
Das macht aber gar nicht jede Apotheke so. Meine Überlegung: Reicht dabei vielleicht das IK, da dieses ja für diese Daten kodiert?
Lukas
Laut ApBetrO muss bei Abgabe eines AM Name (Inhaber) und Adresse der Apotheke auf dem Rezept angegeben werden.
Das macht aber gar nicht jede Apotheke so. Meine Überlegung: Reicht dabei vielleicht das IK, da dieses ja für diese Daten kodiert?
Lukas
Guten Morgen Herr Neuner,
entschuldigen Sie die etwas längere Wartezeit. Ihre Frage scheint etwas komplizierter zu beantworten zu sein. Was die ApBetrO angeht, haben Sie Recht.
Bei Privatrezepten stempeln Sie sicherlich zusätzlich zum PC-Druck, und mittels Stempel bringen Sie dann die Apothekenadresse auf das Rezept.
Anders bei Kassenrezepten. Scheinbar reicht hier das IK tatsächlich aus. Zumindest reicht es für die GKV, so dass Sie nicht retaxiert werden
Beste Grüße
Maike Noah
Maike Noah, Apothekerin
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