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Thema: weitere Frage zum §18 Sonderzahlung

  1. #1
    Premium-User
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    weitere Frage zum §18 Sonderzahlung

    In meinem Vertrag ist eine übertarifliche Zahlung geregelt und an der Stelle der Sonderzahlung steht ausdrücklich: "Das Weihnachtsgeld wird gezahlt"
    Ist es richtig, dass mir als Sonderzahlung nur die Summe des Tarifvertrags gezahlt wird oder müsste nicht, da ja extra geregelt, meine übertarifliche Zahlung auch für das Weihnachtsgeld gelten?

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Guten Morgen Frau Motzke,
    im BRTV steht:
    Jeder Mitarbeiter erhält jährlich eine Sonderzahlung in Höhe von 100% seines tariflichen Monatsverdienstes
    Also wird es sich bei Ihnen, da nicht explizit vereinbart wurde, dass die Sonderzahlung auch übertariflich ist, um den Betrag laut Tarif drehen.

    Ob es noch ein juristisches Schlupfloch für Sie gibt, dazu wird Herr Hassel sicher noch etwas sagen können.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter

  3. #3
    Premium-User
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    Hallo Frau Noah,

    so habe ich das bei mir auch begründet, aber da in meinem Vertrag auch nichts explizit von tariflicher Zahlung + x steht, sondern einfach die Gesamtsumme, dachte ich eben, dass es ein Schlupfloch geben könnte... ;-)

    Viele Grüße

    Darja Motzke

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Hallo Frau Motzke,

    die Frage der übertariflichen Zahlung hängt tatsächlich zunächst von der genauen Formulierung im Arbeitsvertrag ab. Wenn dort steht "WG in Höhe eines Monatsgehaltes" wäre die übertarifliche Zahlung festgelegt. Wenn nichts drin steht, würde ich auch von einer übertariflichen Zahlung ausgehen, weil das Monatsgehalt übertariflich ist und ein Weihnachtsgeld nichts mit der Sonderzahlung im BRTV zu tun hat (die Sonderzahlung ist ein 13.Gehalt und keine Gratifikation wie ein WG). Unklare Regelungen gehen außerdem zu Lasten des Arbeitgebers, auch das spricht für ein übertarifliches WG.

    Wenn allerdings in der Apotheke jahrelang immer das Weihnachtsgeld nur tariflich gezahlt wurde, spricht die tatsächliche Handhabung und betriebliche Übung für ein nur tarifliches WG.

    Die Frage ist also nicht so einfach zu entscheiden, weil sie von den tatsächlichen Umständen abhängt. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit der Aussage schon weiter helfen, ansonsten benötige ich noch weitere Infos.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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