Seite 2 von 3 ErsteErste 1 2 3 LetzteLetzte
Ergebnis 11 bis 20 von 22

Thema: Abgabe von Jodoformether

  1. #11
    Premium-User
    Registriert seit
    25.03.2013
    Beiträge
    87
    Da freut sich der Kunde und wird sicherlich nie wieder diese Apotheke betreten. Unglaublich was wir für Kollegen haben ...
    Ist Iodoformether rezeptpflichtig? Oder was meinen Sie ?

  2. #12
    Premium-User Avatar von nell
    Registriert seit
    15.10.2012
    Beiträge
    17
    Oh wow. Das mit der Apotheke und der Polizei ist ja ein starkes Stück. Für mich völlig unverständlich...

    Zitat Zitat von juliaalexandra Beitrag anzeigen
    Ist Iodoformether rezeptpflichtig?
    Das würde mich allerdings auch interessieren.

  3. #13
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
    Registriert seit
    28.03.2011
    Beiträge
    170
    Da bin ich jetzt überfragt.

    Ich leite die Frage man weiter.

    Mit bestem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  4. #14
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
    Registriert seit
    15.12.2010
    Ort
    Augsburg
    Beiträge
    1.327
    Hallo zusammen,

    was in D rezeptpflichtig ist und was nicht, erbibt sich verbindlich aus den Anlagen der AM-Verschreibungsverordnung.
    http://www.gesetze-im-internet.de/am...363210005.html
    Da steht von Iodoform-Ether weder was unter "I" noch unter "J" --> ergo: nicht rx-pflichtig !
    CAVE:
    Ein und derselbe Stoff kann unter ganz verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet werden. Sie müssen sich immer über die Zweckbestimmung im klaren sein.
    Ein Beispiel: Ephedrin
    Ephedrin zur Anwendung am oder im Menschl. oder tier. Körper ist ein AM
    Ephedrin zur oralen Anwendung ist (mit Ausnahmen) rx-pflichtiges AM
    Ephedrin zu Nachweisrekationen in einem Laboratorium ist nur eine Chemikalie (kein AM!, damit natürlich auch nicht rx-pflichtig nach AM(!)-Verschreib-V). Wenn ein Kunde das gleich in Mengen bestellt und verdächtig ist, das zur BtM-Herstellung (z.B. Extasy) zu benutzen --> Meldung an das Bundeskriminalamt!

    Kurz zu dem Vorfall mit der Polizei:
    Wenn die Kollegin hier bei Iodoform-Äther einen berechtigten Verdacht auf Mißbrauch (welcher Art auch immer.. und sei es nur das Vergiften der Schwiegermutter... ;-) ) hatte, hat Sie RICHTIG gehandelt. Nur wer inflagranti erwicht wird ist auch evident schuldig. Ich hätte es auch verkauft und dann die Polizei verständigt. Bei NUR Abgabe verweigern hätte sie es in einer unaufmerksamen Apotheke gekauft und nichts wäre passiert.
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter. Für eine offizielle Auskunft wenden Sie sich bitte stets an die für Sie zuständige Kammer bzw. Überwachungsbehörde

  5. #15
    Premium-User Avatar von nell
    Registriert seit
    15.10.2012
    Beiträge
    17
    Okay, danke für die Info.

    Zitat Zitat von Dr. Alexander Ravati Beitrag anzeigen
    Kurz zu dem Vorfall mit der Polizei:
    Wenn die Kollegin hier bei Iodoform-Äther einen berechtigten Verdacht auf Mißbrauch (welcher Art auch immer.. und sei es nur das Vergiften der Schwiegermutter... ;-) ) hatte, hat Sie RICHTIG gehandelt. Nur wer inflagranti erwicht wird ist auch evident schuldig. Ich hätte es auch verkauft und dann die Polizei verständigt. Bei NUR Abgabe verweigern hätte sie es in einer unaufmerksamen Apotheke gekauft und nichts wäre passiert.
    Aber ich kann doch nicht's abgeben, wenn ich glaube, dass ein Verdacht auf Missbrauch besteht? Ich kenne ja nicht von jedem Kunden die Adresse und auch wenn ich vom Kunden die Adresse verlange ist ja noch nicht sichergestellt, dass dies die richtige ist. Ich glaub ich hätte wirkliche Gewissenbisse, wenn ich etwas abgebe, von dem ich glaube dass ein Missbrauch besteht.

    Greifen wir doch mal das Vergiften der Schwiegermutter auf ;-)
    Nehmen wir mal an, ich gebe den Iodoformether trotz verdacht's auf Missbrauch ab. Ich verständige die Polizei und gebe Name sowie Adresse durch. Wie sich herausstellt ist der Name sowie die Adresse "falsch", ergo kein Ergebnis. Thema vergessen.
    Irgendwann steht die Polizei da, bei uns wurde Iodoformether abgegeben, damit wurde eine alte Dame vergiftet. Wie soll ICH dann damit leben? Dass aufgrund meines Abgebens jemand zu Schaden gekommen ist?

    Klar ist das jetzt ein krasses Beispiel... aber ich glaub das gibt ganz gut wieder, welche Hemmungen ich da hab, das TROTZ Missbrauchsverdacht der Iodofromether abgegeben wurde...

    Oder ist dieses Denken falsch????

  6. #16
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
    Registriert seit
    28.03.2011
    Beiträge
    170
    Es ist Ermessensfrage, ob man Gefahrstoffe (auch diejenigen, die keine besonderen Anforderungen an die Abgabe darstellen) abgibt oder nicht.

    Auch kann man für alle Gefahrstoffe eine Abgabedokumentation durchführen, auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist.

    Ein gültiger (und offensichtlich korrekter) Personalausweis ist für die Feststellung der Identifikation und der Adresse völlig ausreichend. Eine weitergehende Informationsbeschaffung oder gar Ermittlung ist nicht vorgeschrieben (und häufig weder möglich noch erlaubt). Insoweit bleibt die Abgabe solcher Stoffe stets eine freie Entscheidung des Apothekers.

    Man muss sich aber klar sein, dass jeder, der unlauter mit Gefahrstoffen umgehen möchte, sicher nicht in die Apotheke geht, da man dort Gefahr läuft, seine Personalien angeben zu müssen. Zahlreiche Chemikalien sind - leider - recht unproblematisch (zumindest in kleineren Mengen) anderweitig erhältlich.

    Mit bestem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  7. #17
    Premium-User
    Registriert seit
    21.02.2014
    Beiträge
    1
    Laut Cosmas-Heft der Apothekenkammer Baden-Württemberg 3/12 Seite 29 IST Jodoform-Ether zur Anwendung am Tierhuf verschreibungspflichtig, selbst "wenn die Equiden nicht zur Schlachtung für den menschlichen Verzehr vorgesehen sind".

  8. #18
    Premium-User
    Registriert seit
    04.02.2014
    Beiträge
    2
    Die Verschreibung von Tierarzneimitteln regelt der §56 a AMG.
    Die Anwendung eines Arzneimittels bei Tieren bedarf einer Zulassung. Absatz 2 erläutert die Verschreibung, wenn für die betreffende Indikation und die betreffende Tierart kein zugelassenes Fertigarzneimittel verfügbar ist.
    Jodoformether ist obsolet, sodass es nur verordnet werden darf, wenn andere, zugelassene Mittel nicht wirksam sind. Die Verordnung erfolgt dann in einem "Therapie-Notstand", der vom Tierarzt auf dem Rezept vermerkt werden muss.
    Abgabe von Jodoformether für Veterinärzwecke ohne Verordnung wäre ein Inverkehrbringen eines Arzneimittels ohne Zulassung und damit strafbar.
    Therapeutische Alternative z. B. Ethanol-haltige Iodlösung ad us. vet. nach Standardzulassung.

    MfG Apotheker Schladitz

  9. #19
    Premium-User Avatar von nell
    Registriert seit
    15.10.2012
    Beiträge
    17
    Also ist der Jodoformether DOCH verschreibungspflichtig????

  10. #20
    Premium-User
    Registriert seit
    04.02.2014
    Beiträge
    2
    Nur der Tierarzt ist "berechtigt", den Therapie-Notstand festzustellen und gegebenenfalls zu dokumentieren. Also nur Abgabe auf Rezept!

    MfG Apotheker Schladitz

Seite 2 von 3 ErsteErste 1 2 3 LetzteLetzte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •