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Thema: CarbamidPeroxid Gel Anfrage vom Zahnarzt

  1. #1
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    CarbamidPeroxid Gel Anfrage vom Zahnarzt

    Hallo. Wir haben eine ziemlich heikle Anfrage eines Zahnarztes, ob wir Carbamidperoxid-Gel herstellen könnten.
    Irgendwie war mir, dass es die Substanz nicht gibt (jedenfalls als Rezeptursubstanz), die aus dem Ausland zu beziehen wäre usw. und zudem die rezeptur eine Kosmetikrezeptur wäre...

    Das Phosphorsäureätzgel nach NRF stellen wir für diesen Zahnarzt schon her. Jetzt kam er mit Carbamid-Gel.

    Ich hab da ziemlich Bauchschmerzen und hab den Zahnarzt erstmal vertröstet.

    Könnten Sie mir die rechtlichen Hintergründe erläutern?

    Vielen Dank

  2. #2
    Premium-User
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    hat sich erledigt. ich krieg es eh nicht in ausreichender qualität und werde dem Zahnarzt absagen.

    Thema kann geschlossen werden

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Chemikalienrechtlich ist da nichts gegen zu sagen, selbst wenn es sich um eine sehr hohe Konzentration handeln sollte (was wahrscheinlich ist). Mir ist aber kein Lieferant bekannt, der den Grundstoff für solche Zwecke (Anfertigen von Rezepturen und ansprechende Analysenzertifikate usw.) anbietet. Gibt es dazu überhaupt eine Rezepturvorschrift?

    Zum anderen gibt es das Material als industriell gefertigtes Produkt in einer lichthärtenden, haftenden Matrix für die professionelle zahnärztliche Anwendung. Diese Zubereitung (die wohl als "Kosmetikprodukt" zu beurteilen wäre) hat sicher die Eigenschaften, die der Zahnarzt wünscht.

    Unter dem generellen Aspekt der "Substitutionsprüfung" wäre dem Fertigprodukt der Vorzug zu geben. Bei Anfertigung des Gels als Rezeptur wären die meiner Ansicht nach aus Gründen des Gesundheitsschutzes erforderlichen Produkteigenschaften nicht zu gewährleisten. Auch dürfen größere Mengen des Gels nicht abgefüllt werden/gelagert werden (Lagertemperatur < 8°C). Selbstverständlich kann man das nach entsprechender Information des Zahnarztes abgeben, ich hätte aber Bedenken.

    Arzneimittel- und ggf. Kosmetikrechtlich kann ich diese Anfrage nicht beurteilen. Dazu werden aber sicher andere Moderatoren bei Pharma4u etwas sagen können.

    Mit bestem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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  4. #4
    Premium-User
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    Vielen Dank Herr Dr. Bregulla,

    genau das ist das Problem, man kriegt es wohl nicht als Rezeptursubstanz mit gültigem Zertifikat. Das haben meine Recherchen auch ergeben. Von daher darf und werde ich es eh nicht anfertigen.

    Die anderen "Problemfragen" erübrigen sich daher

    Ja, er wollte, dass die Rezeptur analog des Phosphorsäureätzgels nach NRF durchgeführt wird, nur halt mit anderem Wirkstoff.

    Grüße

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