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Thema: Aut Simile

  1. #1
    Premium-User Avatar von Stefan Keidel
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    Aut Simile

    Hallo,
    wie ist das denn, wenn der Arzt unter ein Rezept mit einem ACE-Hemmer Aut Simile schreibt - darf man dann mit einem Sartan substituieren? Oder muss es zwingend ein Me-Too-Präparat sein?

    MfG

    Stefan Keidel

  2. #2
    Premium-User Avatar von maxworking
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    Ist ja interessant, darf ich wirklich irgendwo in diesem System bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln meine pharmazeutische Kompetenz nutzen, ist man garnicht mehr gewohnt :-)

    Haben Sie dazu noch mehr Infos? Privatrezept oder GKV oder Tierarzt? Könnte evtl. einen Unterschied machen.

    Ansonsten wäre meine Meinung, daß ein "autidem" mich auf ACE-Hemmer begrenzen würde und ein "autsimile" mich auf jedenfall auch zu den Sartanen leiten könnte. Vorallem wäre das ein leitliniengerechter Austausch bei z.B: der Nebenwirkung "trockener Reizhusten" der ACE-Hemmer.
    Also fachlich bestimmt in Ordnung, aber abrechnungstechnisch?!

  3. #3
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Zitat Zitat von maxworking Beitrag anzeigen
    daß ein "autidem" mich auf ACE-Hemmer begrenzen würde und ein "autsimile" mich auf jedenfall auch zu den Sartanen leiten könnte.
    Nicht ganz. Konkretes Beispiel Ihrer ACE-Hemmer:

    Verordnet ist Ramipril xy-Firma 100Tabletten.
    Aut idem heißt, dass Sie Ramipril der Firma 123 mit 100 Kapseln abgeben dürfen, wenn die beiden Fertigarzneimittel in mindestens einer Indikation übereinstimmen und eine vergleichbare Darreichungsform haben.
    Aut simile wäre die Abgabe eines anderen verwandten ACE-Hemmers also z.B. Enalapril
    -> wobei ich eigentlich nicht glaube, dass die Krankenkasse aut similie tatsächlich mitmachen würden.

    Ist das tatsächlich so vorgekommen oder war das nur eine hypothetische Frage?

    Beste Grüße von der Expopharm
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo zusammen,

    ob das ein echtes Praxisbeispiel ist, würde mich allerdings auch interessieren, denn ich glaube wie Frau Noah auch kaum, dass hier die Krankenkassen mitspielen. Außerdem wäre dann dieser Arzt die absolute Ausnahme, denn in meiner Apothekenzeit ist es nie vorgekommen, dass diese Verantwortung vom Arzt an den Apotheker gegeben wurde....

    MfG
    Elke Schröder
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  5. #5
    Premium-User Avatar von Stefan Keidel
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    Das war kein direktes Praxisbeispiel, jedoch Teil unserer Vorlesung "Klinische Pharmazie" und in diesem Skript steht, dass man im Falle dessen, dass ein Arzt Aut Simile unter ein Rezept schreibt, selbst ein Medikament aus der Arzneistoffgruppe aussuchen kann. Ob und inwiefern ein solcher Vorgang heute überhaupt vorkommt, ist finde ich sehr fraglich...

  6. #6
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Wenn man sich anschaut, wie oft überhaupt das Aut Idem Kreuz gesetzt wird, denke ich, es bleibt eine hypothetische Frage

    Gruß
    Elke Schröder
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