Hallo,
wie ist das denn, wenn der Arzt unter ein Rezept mit einem ACE-Hemmer Aut Simile schreibt - darf man dann mit einem Sartan substituieren? Oder muss es zwingend ein Me-Too-Präparat sein?
MfG
Stefan Keidel
Hallo,
wie ist das denn, wenn der Arzt unter ein Rezept mit einem ACE-Hemmer Aut Simile schreibt - darf man dann mit einem Sartan substituieren? Oder muss es zwingend ein Me-Too-Präparat sein?
MfG
Stefan Keidel
Ist ja interessant, darf ich wirklich irgendwo in diesem System bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln meine pharmazeutische Kompetenz nutzen, ist man garnicht mehr gewohnt :-)
Haben Sie dazu noch mehr Infos? Privatrezept oder GKV oder Tierarzt? Könnte evtl. einen Unterschied machen.
Ansonsten wäre meine Meinung, daß ein "autidem" mich auf ACE-Hemmer begrenzen würde und ein "autsimile" mich auf jedenfall auch zu den Sartanen leiten könnte. Vorallem wäre das ein leitliniengerechter Austausch bei z.B: der Nebenwirkung "trockener Reizhusten" der ACE-Hemmer.
Also fachlich bestimmt in Ordnung, aber abrechnungstechnisch?!
Nicht ganz. Konkretes Beispiel Ihrer ACE-Hemmer:
Verordnet ist Ramipril xy-Firma 100Tabletten.
Aut idem heißt, dass Sie Ramipril der Firma 123 mit 100 Kapseln abgeben dürfen, wenn die beiden Fertigarzneimittel in mindestens einer Indikation übereinstimmen und eine vergleichbare Darreichungsform haben.
Aut simile wäre die Abgabe eines anderen verwandten ACE-Hemmers also z.B. Enalapril
-> wobei ich eigentlich nicht glaube, dass die Krankenkasse aut similie tatsächlich mitmachen würden.
Ist das tatsächlich so vorgekommen oder war das nur eine hypothetische Frage?
Beste Grüße von der Expopharm
Maike Noah
Maike Noah, Apothekerin
Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter
Hallo zusammen,
ob das ein echtes Praxisbeispiel ist, würde mich allerdings auch interessieren, denn ich glaube wie Frau Noah auch kaum, dass hier die Krankenkassen mitspielen. Außerdem wäre dann dieser Arzt die absolute Ausnahme, denn in meiner Apothekenzeit ist es nie vorgekommen, dass diese Verantwortung vom Arzt an den Apotheker gegeben wurde....
MfG
Elke Schröder
Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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Das war kein direktes Praxisbeispiel, jedoch Teil unserer Vorlesung "Klinische Pharmazie" und in diesem Skript steht, dass man im Falle dessen, dass ein Arzt Aut Simile unter ein Rezept schreibt, selbst ein Medikament aus der Arzneistoffgruppe aussuchen kann. Ob und inwiefern ein solcher Vorgang heute überhaupt vorkommt, ist finde ich sehr fraglich...
Wenn man sich anschaut, wie oft überhaupt das Aut Idem Kreuz gesetzt wird, denke ich, es bleibt eine hypothetische Frage
Gruß
Elke Schröder
Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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