Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Bennante Stellen MPG

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    07.06.2011
    Beiträge
    1

    Bennante Stellen MPG

    Hallo,


    ich habe eine Frage: wer ist für die Bennenung der "benannaten Stelle" im Sinne des MPG zuständig?

    Bennent BMG die Stellen? oder doch die Akreditierungsstellen: ZLG, ZLS??


    Ich war mir sicher, dass eigentlich ZLG und ZlS die Stellen bennenen, aber in Altproteokollen-
    Stex habe ich gelessen, dass der Prüfer unbedingt hören wollte dass für Bennenung doch BMG zuständig ist.

    Könnten sie mir es bitte erklären danke voraus

    mit freundlichen Grüßen

    Julia K.

    ps. möglich schnell da ich am dinstag schon Prüfung habe

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
    Registriert seit
    15.12.2010
    Ort
    Augsburg
    Beiträge
    1.330
    Hallo,

    so wie in Skript ist es im Prinzip gem § 15 MPG eindeutig richtig - das schreiben auch ZLS und ZLG(!) auf Ihrer Homepage so! Diese beiden SIND die im Gesetz zitierten "Zuständigen Behörden".
    Das BMG ist gem.§15 nur über die "Benannten Stellen" zu informieren!
    Das ZLG bietet darüber hinaus sehr schöne Hinweise wie eine solche Akkreditierung aussieht (schön übersichtlich):
    https://www.zlg.de/medizinprodukte/b...e-stellen.html

    Darüber hinaus gibt es seit 2009 (Akkreditierungssetellen-Gesetz) zur Umsetzung einer EU_Richtlinie eine zentrale Akkreditierungsstelle http://www.dakks.de/content/medizinprodukte , die aber ausgereichnet im Bereich Medizinprodukte nur wenige Aufgaben übenimmt, da hier nach wie vor ZLG/ZLS maßgeblich BEhörden sind (wie genau die da jetztz mitmischen weiß ich nicht sicher, aber Sie können gerne mal dort anrufen und fragen..und mir natürlich hier das Ergebnis mittteilen).

    Alles weitere ergibt sich eindeutig aus dem MPG
    § 15 ff http://www.gesetze-im-internet.de/bu...mpg/gesamt.pdf

    MIt besten Grüßen

    Dr. Alexander Ravati
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter. Für eine offizielle Auskunft wenden Sie sich bitte stets an die für Sie zuständige Kammer bzw. Überwachungsbehörde

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •