Hallo,
beim Lernen für´s STEX fällt mir immer wieder der Begriff "Gegenprobensachverständiger" vor die Füße, der aber weder im AMG noch im ApoG/ApBetrO verwendet wird.
Ich hab mich jetzt durch den 11. Abschnitt des AMG gequält und nehme jetzt an, dass damit der "privater Sachverständiger" nach §65 gemeint ist
Allerdings gehe ich davon aus, dass meinem Prüfer eine Vermutung nicht ausreicht. Vielleicht kann mir jemand bei dem Thema weiterhelfen.
Weiterhin habe ich eine Frage zum §32 AMG Staatliche Chargenprüfung, im Ravati-Skript (Berlin Sep. ´11) werden abweichend vom AMG auch Chargen von Blut- und Blutzub. unter die Freigabe durch das PEI gestellt. Gibt es eine Quelle im TFG die diese Zub. zu §32 zählt?
Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Antworten
Lesezeichen