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Thema: Arbeiten bevor Approbation als Apotheker in den Händen?

  1. #1
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    Arbeiten bevor Approbation als Apotheker in den Händen?

    Guten Morgen alle zusammen,

    kann ich in einer Apotheke, natürlich noch unter Aufischt eines Apothekers arbeiten, wenn ich meine Approbation zwar noch nicht in den Händen halte, ich habe das dritte Examen schon bestanden habe?

    Vielen Dank schon mal im Voraus!

  2. #2
    Premium-User Avatar von dude
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    Natürlich, das hast du doch auch als Praktikant schon gemacht...die Apothekenbetriebsordnung Pgr. 3 sagt auch, dass man in der Ausbildung zum Beruf, d.h. auch als Famulant, als pharmazeutisches Personal schon arbeiten kann

  3. #3
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    Ja das stimmt, mir wurde nur von einer Freundin erzählt, dass sie etwas anderes im begleitenden Unterricht gehört habe. Da war ich nur ziemlich verunsichert. Danke für die Antowrt!

  4. #4
    Premium-User Avatar von Erol Gülsen
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    Hallo,

    arbeiten unter Aufsicht geht. Wie auch "dude" beschrieben hat kann man dazu einmal in der Apothekenbetriebsordnung unter "§ 3 Apothekenpersonal" nachschauen.

    http://www.gesetze-im-internet.de/ap...005470987.html

    Sehr bald sollte aber auch die Approbation da sein. Dauert wenn man Glück hat zwei, ansonsten vier Wochen bis acht Wochen.

    Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung.
    Geändert von Erol Gülsen (24.09.2011 um 09:10 Uhr)
    Apotheker, Ihr Foren-Moderator
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  5. #5
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    Super danke! Ja, macnhmal lässt man sich leicht verunsichern, aber wenn ich ne rechtliche Grundlage habe, bin ich beruhigt!

  6. #6
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    Um nochmal etwas Verwirrung zu stiften - ja, als Praktikant hast du selbstverständlich in der Apotheke gearbeitet, weil du da noch "Apotheker in Ausbildung" warst. Du bist jetzt aber nicht mehr in der Ausbildung (--> Herzlichen Glückwunsch!!!), und damit dürftest du das eigentlich nicht mehr.

    Ich empfehle, das bestandene Examen ausgiebig zu feiern - arbeiten wirste noch genug...

    Lg
    isoprop

  7. #7
    Premium-User Avatar von dude
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    Naja ein Anruf bei der Apothekerkammer bzw. der Uni wird bestätigen, dass man dann fertiger Apotheker ist sofern die die Unterlagen schon haben...demnach kann man meiner Meinung nach schon als Apotheker arbeiten, man hat nur das Papier noch net aber ich glaube da würde keine Revision was dagegen sagen...so kleinkariert kann man ja nicht sein im nachhinein kann mans mit dem Prüfungsdatum auf der Approbation ja auch beweisen.

  8. #8
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo zusammen,

    das ist schon eine interessante Diskussion, aber um ehrlich zu sein, muss ich das doch etwas präziser auf den Punkt bringen:
    1. Gem. § 3 ApoBetrO, den Erol hier exakt richtig zitiert hat gibt es "Personen in der Ausbildung zum Apothekerberuf" - und genau hier findet der Kammer- oder Amtsapotheker möglicherweise (PU..?!) einen Hasen im Pfeffer.
    Denn viele sehen es so, dass die Ausbildung zum Apothekerberuf mit dem Tag des bestandenen 3. Stex. ABGESCHLOSSEN ist und sich dann eine Art rechtsleerer Raum bis zur Erteilung der Approbation anschliesse. Hiernach sei man offizielle also GAR NICHTS im Sinne des Apothenerechts.
    Die Behörden kennen das Problem und lösen es auf GANZ unterschiedliche Weise - bundeslandabhängig. In manchen BL darf man nach Behördenmeinung schon als APOTHEKER arbeiten (wie NRW), in vielen nur unter Aufsicht oder als "verlängerter Praktikat" und in wiederum anderen quasi gar nicht (also zumindest keine pharm. Tätigkeiten - auch nicht unter Aufsicht).
    Also wenn Sie dich so verhalten möchte, wie das die Behörden oder Kammern in IHREM BL für "richtig" halten, dann fragen Sie die doch einfach :-)

    Alles Gute

    Dr. Alexander Ravati
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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  9. #9
    Premium-User Avatar von dude
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    Das überrascht mich jetzt, dass das manche Länder so sehen...aber theoretisch könnte man ja gerichtlich dagegen angehen, oder ist das ländersache? weil das gesetz ist nicht eindeutig

  10. #10
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    Soweit ich weiß, darf man als Apotheker erst mit Erhalt der Approbation arbeiten. Könnte ja rein theoretisch sein, dass man das ärztliche Attest oder das Führungszeugnis nicht bekommt.
    Wenn es die Kammer (wie hier in Westfalen-Lippe) vorher erlaubt, dann ist das quasi Kulanz von Seiten der Kammer. Wie Dr. Ravati schon sagte - einfach bei der Kammer anrufen Und die Approbation kommt ohnehin schneller als einem lieb ist (ICH hab meine 7 Wochen zwischen Prüfung und Arbeitsbeginn genossen! Die gingen viel zu schnell rum)

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