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Thema: Arbeiten bevor Approbation als Apotheker in den Händen?

  1. #11
    Premium-User
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    Hallo zusammen

    ich habe mittlerweile an die Regierung von Oberbayern geschrieben und habe grade folgende Antwort bekommen:

    Sehr geehrte Frau Reuter,

    die Tätigkeit als Praktikantin ist gestattet. Das Ausüben des Berufs als Apothekerin ist aber erst gestattet, sofern Sie im Besitz einer gültigen Erlaubnis gemäß §11 der Bundesapothekerordnung oder einer Approbation gemäß § 4 der Bundesapothekerordnung sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    gez.
    Andrea Spielberger

    Regierung von Oberbayern
    Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz
    Sachgebiet 55.2
    Maximilianstraße 39
    80538 München

  2. #12
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    ...ja! Dies ist eine absolut korrekte Darstellung- Da kann man nichts gegen sagen... so ist es ja halt tatsächlich.

    Beste Grüße

    Alexander Ravati
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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  3. #13
    Premium-User
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    Hallo miteinander,
    Weiß denn jemand wie das Ganze in Bayern
    gehandhabt wird?
    Danke schonmal

  4. #14
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    ...steht das nicht oben im Thread von "Alexandra Braun"...?
    Sonst bei der Behörde/Kammer anfragen
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

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