Guten Tag Herr Freischlader,

ich habe während einiger Nebenjobs im Studium in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt, jedoch weniger als fünf Jahre. Zudem habe ich zwei Kinder. Zwar habe ich Elternzeit beantragt, doch immer in TZ gearbeitet.
Bisher habe ich daher wohl keinen Anspruch auf eine "gesetzliche Rente".
Kann man die bisher gezahlten Beiträge zurückfordern oder nicht oder sollte ich noch warten, falls sich beruflich etwas ändert? Und steht mir aufgrund von Kindererziehungszeiten auch etwas zu?

Herzliche Grüße und vielen Dank

Petra Boch