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Thema: Mehrere Arbeitsverträge, gilt immer nur der neuste?

  1. #1
    Premium-User
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    Mehrere Arbeitsverträge, gilt immer nur der neuste?

    Mein praktisches Jahr endet bald (Oktober) und da der Pharmazeuten-Praktikumsvertag direkt befristet aussgestellt wurde, habe ich meinem jetzigen Arbeitgeber nicht gekündigt. Wäre ja unnötig.

    Allerdings war ich im Jahr vor dem Praktikum zur Aushilfe mit geringfügigem Verdienst eingestellt. Muss ich diesen Vertrag eigentlich kündigen, wenn ich nach dem praktischen Jahr nicht weiter beschäftigt sein möchte oder löste mein Pharmazie-Praktikanten-Vertrag diesen alten Vertrag ab und gilt somit immer nur einer/ der aktuelle Vertag, der ja befristet ist?

    confused

    Chrissi

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Hallo Frau Mann,

    normalerweise sind Arbeitsverträge zwar nur schriftlich durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendbar, aber hier ist der Arbeitsvertrag stillschweigend beendet worden und durch einen Praktikumsvertrag ersetzt worden. Dieser endet durch die Befristung. Der "alte" Arbeitsvertrag lebt auch nicht wieder auf, dafür wäre eine gesonderte Rechtsgrundlage erforderlich, wie z.B. bei der Elternzeit. Insofern ist rechtlich alles beendet.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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