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Thema: Abgabe von Arzneimittel ohne Verordnung

  1. #1
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    Abgabe von Arzneimittel ohne Verordnung

    Hallo!
    Es gibt ja Ausnahmen, in denen man bestimmt verschreibungspflichtige AM auch ohne Verordnung an bestimmte Personengruppen abgeben darf, z.B. best. Wehenmittel an Hebammen.
    Dazu jetzt eine Frage:
    Eine Heilpraktikerin kam in die Apotheke und wollte ein Glucocorticoid zur Injektion, welches sie für anaphylaktische Reaktionen während ihrer Behandlung als Notfall-AM vorrätig haben solle.
    Dafür hatte sie natürlich kein Rezept...sie war allerdings überzeugt davon, dass sie das Präparat bekommen könne. Soweit ich weiß, geht das doch nicht, oder gibt es da auch einen Ausnahmefall, wie z.B. bei den Hebammen?
    MfG

  2. #2
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    Guten Morgen!

    AMVV §1:

    "Arzneimittel,

    1. die in der Anlage 1 zu dieser Verordnung bestimmte Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen sind oder
    2. die Zubereitungen aus den in der Anlage 1 bestimmten Stoffen oder Zubereitungen aus Stoffen sind oder
    3. denen die unter Nummer 1 oder 2 genannten Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen zugesetzt sind oder
    4. die in den Anwendungsbereich des § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Arzneimittelgesetzes fallen,

    dürfen nur bei Vorliegen einer ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Verschreibung abgegeben werden (verschreibungspflichtige Arzneimittel), soweit in den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes bestimmt ist."


    Auf gesetze-im-internet.de lässt sich die aktuelle Verschreibungsverordnung inklusive Anhang einsehen. Gibt man über die Suche (Strg + f) "ausgenommen" ein, kann man sich alle Ausnahmen von der Verschreibungspflicht hintereinander anzeigen lassen (Berufsgruppen, die in bestimmten Fällen bestimmte AM erhalten dürfen (z.B. Hebammen), Anwendung zu bestimmten Zwecken, bis zu bestimmten Konzentrationen, ...). Schneller gehts, gibt man ins Suchfeld "Heilpraktiker" ein. Da wird das Kästchen ziemlich schnell rot - will sagen: kein Treffer auf der Seite, ergo keine Ausnahmen für Heilpraktiker.

    Viele Grüße
    isoprop

    P.S.
    Geht es schlimmer als eine anaphylaktische Reaktion? Ja, eine anaphylaktische Reaktion bei einem Heilpraktiker, der seine Grenzen nicht kennt... Als Opfer eines solchen in Kindertagen sei mir diese Haltung gegönnt...

  3. #3
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Das Thema hatten wir bereits hier:
    http://www.pharma4u.de/forum/showthr...AM-an-Hebammen

    Quintessenz:
    Zitat Zitat von Maike Noah Beitrag anzeigen

    1) Fenoterol

    2) Lidocain

    3) Methylergometrin

    4) Oxytocin
    Diese vier Arzneistoffe, die prinzipiell verschreibungspflichtig sind, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen und in bestimmten Mengen an Hebammen abgegeben werden (genaueres siehe bitte unter dem angegebenen link).

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Geändert von Maike Noah (14.09.2011 um 16:00 Uhr)
    Maike Noah, Apothekerin

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter

  4. #4
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Zitat Zitat von cleo Beitrag anzeigen
    Eine Heilpraktikerin kam in die Apotheke und wollte ein Glucocorticoid zur Injektion, welches sie für anaphylaktische Reaktionen während ihrer Behandlung als Notfall-AM vorrätig haben solle.
    Ich sehe gerade, dass Sie nur prinzipiell nach Hebammen gefragt hatten, es sich in diesem Fall aber um eine Heilpraktikerin handelt. Heilpraktiker bekommen grundsätzlich keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel ohne Rezept.

    Achtung bei Privatrezepten: Heilpraktiker dürfen also auch keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel verordnen wie isoprop sehr richtig erläutert hat!


    Beste Grüße
    Maike Noah
    Geändert von Maike Noah (14.09.2011 um 16:02 Uhr)
    Maike Noah, Apothekerin

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter

  5. #5
    Premium-User
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    Hallo zusammen!

    Soweit ich weiß hat sich hier etwas geändert, und zwar mit der letzten Änderung zur
    Arzneimittelverschreibungsverordnung.

    Seitdem dürfen meiner Meinung nach Heilpraktiker mit dem entsprechenden Nachweis der Berufsausübung in der Apotheke Dexamethason und Epinephrin zur einmaligen Anwendung für den Notfall bei Anaphylaxie nach Neuraltherapie ohne Verschreibung erhalten.

    siehe Anlage 1 (zu § 1 Nr. 1 und § 5) Stoffe und Zubereitungen nach § 1 Nr. 1

    Dexamethason und seine Ester - ausgenommen Dexamethasondihydrogenphosphat zur einmaligen parenteralen Anwendung in wässriger Lösung in Ampullen/Fertigspritzen mit 40 mg Wirkstoff und bis zu maximal 3 Packungseinheiten (entsprechend 120 mg Wirkstoff) für die Notfallbehandlung schwerer anaphylaktischer Reaktionen beim Menschen nach Neuraltherapie bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes -

    Epinephrin - ausgenommen Autoinjektoren in Packungsgrößen von einer Einheit zur einmaligen parenteralen Anwendung für die Notfallbehandlung schwerer anaphylaktischer Reaktionen beim Menschen nach Neuraltherapie bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes -


    Man findet es auf die Art und Weise wie isoprop sucht leider nicht, da das Wort Heilpraktiker nicht explizit erwähnt ist. Im Kommentar zu dieser Änderung war aber definitiv zu lesen, dass es sich dabei um Heilpraktiker handelt!

    Herzliche Grüße

    K. Pataky
    Geändert von housefreundin85 (15.09.2011 um 16:28 Uhr)

  6. #6
    Premium-User Avatar von dude
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    Richtig Katharina, dies war auch in Fachzeitschriften (DAZ, PZ) so zu lesen.

  7. #7
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    Eieiei, jetzt, wo ich das hier lese, klingelts - da war was, ja. Sorry für die falsche Fährte!

    Steht denn irgendwo geschrieben, wer diese "Neuraltherapie" durchführen darf?

  8. #8
    Premium-User Avatar von Dr. Alexander Peters
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    Sehr geehrter Isoprop,
    die Neuraltherapie ist ein invasives Verfahren, dass m.E. ausschließlich Ärzte durchführen sollten. Indes gehört das Erlernen von Injektions- und Punktionstechniken auch zum Leistungsinhalt eines Heilpraktikers. Vor diesem Hintergrund bieten beide Berufe die Leistung der Neuraltherapie an.
    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Th. Alexander Peters

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