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Thema: Unterschiede Deutschland - Schweiz

  1. #1
    Premium-User Avatar von katjasalzig
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    Unterschiede Deutschland - Schweiz

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich verbringe die 2. Hälfte meines PJ in Zürich und die Schwierigkeit dabei ist, alles wichtige für die Schweiz zu lernen (Namen der Präparate, Beratung, etc.) ohne dabei mit den deutschen Themen, v.a. im Hinblick auf das 3. StEx durcheinander zu kommen.

    Dazu eine allgemeine Frage: Wie sieht das mit Therapierichtlinien/Leitlinien und Behandlungsmethoden aus? Sehe ich das richtig, dass sie sich oft unterscheiden können und ich das in 2 Schubladen stecken muss? Z.B.

    Die Behandlung von Trichomonaden in der Schweiz, abgesehen von der Möglichkeit einer Einzeldosis Metronidazol, ist laut pharmawiki.ch 10 Tage mit 2x250 mg/Tag. In D (ich glaube Wikipedia) 7 Tage mit 0,8-1 g/Tag.

    Meiner Ansicht nach unterscheiden sich die Klasseneinteilungen der topischen Glucocorticoide (1-4), zumindest nach pharmawiki.ch und Wikipedia

    http://de.wikipedia.org/wiki/Glucocorticoide
    http://www.pharmawiki.ch/wiki/index....lucocorticoide

    abgesehen davon, dass mir manche Wirkstoffnamen, zb. Halcinonid, in Deutschland noch nie über den Weg gelaufen sind.

    Vielleicht gibt es aber auch nur mehrere Möglichkeiten und die 2 Länder bevorzugen nur jeweils unterschiedliche?

    Können Sie mir sagen, wie der Sachverhalt ist?


    Vielen Dank,

    Katja Hufnagel

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Cool Schweiz ist "dritte Welt" ;-)

    Hallo Frau Hufnagel,

    so eine Frage ist für einen Ausland-Kompetenz-Manager eher schwierig... (da der für andere Fragen zuständig ist)
    Daher antworte ich hier gerne (sorry, dass es ein wenig gedauert hat, aber ich habe die Frage eben erst zugestellt bekommen)...

    Also: Die Schweiz ist in Bezug auf Arzneimittel eine VOLLER DRITTSTAAT (natürlich nicht dritte Welt).
    Was in nationalen oder anderen EU-Zulassungen (zentral oder dezentral) und damit auch in Fachinfos oder Packungsbeilage steht, hat mit der Schweiz ungefäh soviel zu tun wie mit den USA oder Neuseeland...

    Insofern müssen Sie sich die Unterschiede hier einmal kategorisch klarmachen.
    1. Recht: NICHTS davon gilt für Deutschland
    2. Praxis: Es gibt wenige, aber feine Unterschiede... - bitte immer die in D geltenden Regeln für Ihre Prüfung hier lernen.

    Beste Grüße

    Alexander Ravati

    PS. Wenn Sie ähliche Fragen habe, die eher in Richtig PJ, 3. Stex. tec. gehen, fragen Sie künftig bitte im Forum für Praktikaten .. :-)
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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