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Betäubungsmittel (BtM)

Seit 2015 ausnahmslos gültige BtM-Verordnung © BfArM

Der pharma4u-BtM Info-Service für Sie.

Hinweis: pharma4u übernimmt keine rechtliche Verantwortung für die Richtigkeit und Aktualität der Darstellung. Jede Apotheke ist gehalten, die aktuellen Rechtsnormen als Maßstab für das eigene Handeln heranzuziehen.

letztes Update 4/2023

Betäubungsmittel dürfen ausschließlich auf den dafür vorgesehenen amtlichen Formblättern (BtM-Rezepten und -Anforderungsscheinen) und nur von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden. BtM-Rezepte und –Anforderungsscheine werden von der Bundesopiumstelle ausgegeben. Die Bundesopiumstelle hat ein neues BtM-Rezept-Formular ausgegeben, das seit 1.1.2015 ausschließlich gültig ist (alte BtM-Rezepte dürfen nicht mehr beliefert werden).

zuletzt aktualisiert:
April 2023

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