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Hilfe ein Hilfsmittel?

Viele hilfreiche Hintergrundinformation rund um das Thema "Taxieren" finden Sie in unserem Tax-ikon.

Im Tax-ikon erfahren Sie unter anderem den Unterschied zwischen Hilfsmitteln zum Gebrauch sowie Hilfsmitteln zum Verbrauch. Des weiteren lesen Sie dort, wann die Bedruckung des Rezeptes mit der HiMi-Positionsnummer und wann mit der PZN zu erfolgen hat.

Mischverordnungen von einem Hilfsmittel gemeinsam auf einem Rezept mit einem Arzneimittel sind nicht zulässig. Dies lesen Sie im Tax-ikon unter dem Begriff "Mischverordnungen".

Weitere interessante Themen rund um Hilfsmittel finden Sie dort von A wie Abgabedatum bis Z wie Zuzahlung.

Viel Spaß beim Stöbern und Lernen.

REHADAT?

Hilfsmittel und Medizinprodukte - ein "Dschungel" in der Apothekenwelt!
Unsere Empfehlung: Nutzen Sie REHADAT, eine kostenfreie Datenbank, die das Hilfsmittel-Verzeichnis der GKV beinhaltet. Sie enthält alle Hilfsmittel, die die Leistungspflicht der GKV umfassen.

Dort finden Sie Details zum Produkt (inkl. technische Beschreibung),
Bildmaterialien sowie Infos über Festbeträge für Produkte und Produktgruppen.

Eine Suche ist über die Hilfsmittel-Positionsnummer, Produktbezeichnung oder Hersteller möglich. Hilfreich ist die Auflistung der Produktgruppen, die eine systematische Suche und einen direkten Vergleich der Produkte ermöglicht.

Zur REHADAT-Datenbank


Wichtiger Hinweis:  REHADAT ist kein Angebot von pharma4u.


Weitergehende Informationen

Durch das Sozialgesetzbuch V (SGB V) ist gesetzlich der Anspruch auf eine Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln festgelegt.

Hilfsmittel im Bereich der Rehabilitation sind „Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern [...]".

Der/die Arzt*in hat bei bestimmten Indikationen die Möglichkeit, Hilfsmittel zu verordnen. Die Patient*innen werden von den Leistungserbringern beliefert, diese rechnen dann mit den Gesetzlichen Krankenkassen ab. Vom GKV-Spitzenverband werden für einige Hilfsmittel Festbeträge festgesetzt, die die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung preislich begrenzen. Wird bei der Versorgung des Versicherten dieser Festbetrag überschritten, so hat er den Mehrbetrag selbst zu zahlen. Festbeträge werden für Produktgruppen festgesetzt.

In einer Gruppe sind "funktionsgleiche" Produkte mit einer mehr oder weniger großen Auswahl unterschiedlicher Hersteller und Preiskategorien gelistet. Diese Auswahl kann in der REHADAT-Datenbank eingesehen werden und bietet so die Möglichkeit, auf Kassenrezept belieferbare Produkte anzeigen zu lassen und bei Bedarf günstige und unter Umständen mehrkostenfreie Alternativen für den/die Patient*in heraus zu suchen.
(Siehe unten Umgang mit REHADAT - Beispiel "Die richtigen Inkontinenzhosen")

Die Festbeträge können auf den Seiten des GKV-Spitzenverbandes heruntergeladen werden.

Arbeitshilfe der ABDA

Die ABDA hat verschiedene Standardarbeitsanweisungen (SOP) herausgegeben, die die Belieferung eines/einer Patient*in mit unterschiedlichen Hilfsmitteln erleichtern sollen. Dadurch, dass es ein word-Dokument ist, können Apotheken-individuelle Details ergänzt bzw. geändert werden.

Man findet SOP zu:

  • Hilfsmittelversorgung (allgemein)
  • Hilfsmittelversorgung mit Leihgeräten
  • Lenkung von defekten Hilfsmitteln
Arbeitshilfe: SOP Versorgung des Patienten mit Hilfsmitteln  Zugang.

Einen Wegweiser zu allen Leitlinien und Arbeitshilfen der ABDA finden Sie hier.

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