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Thema: neues Gefahrstoffrecht

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Nein. Die Kennzeichnungspflicht gilt für das "Inverkehrbringen" von Substanzen. Solange die Chemikalien bzw. Rezeptursubstanzen lediglich betriebsintern verwendet werden, werden sie ja nicht in der Verkehr gebracht.

    Werden Substanzen hingegen an Dritte (privat oder gewerblich) abgegeben, muss die neue Kennzeichnung angewendet werden.

    Für die Masse der Chemikalien stehen aber standardisierte GHS-Etiketten zu Verfügung. Man könnte also (mit überschaubarem Aufwand) eine Etikettierungsaktion starten.

    Mit bestem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Guten Tag Dr. Bregulla,
    Zitat Zitat von Dr. Detlev Bregulla Beitrag anzeigen
    Man könnte also (mit überschaubarem Aufwand) eine Etikettierungsaktion starten.
    Könnte muss aber nicht? Ab wann muss die Apotheke?

    Danke und einen schönen 1.Advent.
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Gar nicht, soweit die Chemikalien nur betriebsintern verwendet werden, da dann kein "Inverkehrbringen" vorliegt.

    Mit bestem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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