Nein. Die Kennzeichnungspflicht gilt für das "Inverkehrbringen" von Substanzen. Solange die Chemikalien bzw. Rezeptursubstanzen lediglich betriebsintern verwendet werden, werden sie ja nicht in der Verkehr gebracht.

Werden Substanzen hingegen an Dritte (privat oder gewerblich) abgegeben, muss die neue Kennzeichnung angewendet werden.

Für die Masse der Chemikalien stehen aber standardisierte GHS-Etiketten zu Verfügung. Man könnte also (mit überschaubarem Aufwand) eine Etikettierungsaktion starten.

Mit bestem Gruß

Dr. Detlev Bregulla