Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage zur 100er-Regel im Rahmen der Defekturherstellung:
Beziehen sich die 100 abgabefertigen Packungen auf eine bestimmte Inhaltsmenge mit xy-Gramm pro Defekturgebinde oder beziehen diese sich mengenunabhängig auf die Sorte des Defekturarzneimittel allgemein?
Als Beispiel: Ist es möglich von einer Olivenölhandcreme insg. nur 100 Stück pro Tag herzustellen, unabhängig davon ob es sich um 50, 100 oder 200g handelt oder können jeweils 100 Stück hergestellt werden, wenn diese sich in ihren Abmessungen unterscheiden 50,100,200g, vorausgesetzt, dass der Arzt häufig 50g, 100g und 200g verschreiben würde?
Ich bin § 1a Absatz 9 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) nicht zu 100 Prozent schlau geworden und hoffen Sie können hier Licht ins Dunkel bringen.
Vielen Dank.
Belinda Herrmann
Lesezeichen