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Thema: Vorlage Take Home Verordnung

  1. #1
    Premium-User
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    Vorlage Take Home Verordnung

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage zu einer Substitution Take Home Verordnung und zwar wann muss das Rezept spätestens vorgelegt werden? Spätestens am ersten Tag der Reichdauer? Wenn z.B. 19.03.18 bis 26.03.18 auf dem Rezept steht Reichdauer, darf das Rezept dann nur am 19.03 beliefert werden oder auch noch am 20.? Falls es auch noch am 20. beliefert werden darf, welche Menge darf man dann abgeben trotzdem die komplette oder zieht man einen Tag ab?

    Vielen Dank

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Saldjuki,

    dies ist weder in der BtMVV, noch im BtMG geregelt. Auch in den FAQ des BfArM fand ich keine Vorgabe hierzu.
    In §17 der ApBetrO ist jedoch reglementiert, dass Sie ein Arzneimittel auf Verschreibung erst dann abgegen dürfen, wenn alle Bedenken beseitigt sind. Ist Ihre Frage theoretischer Natur (bevorstehendes 3. StEx?). Falls dies ein realer Fall ist, ist sicherlich Rücksprache mit dem Verordner anzuraten. Eine take home Verodnung zur eigenverantwortlichen Einnahme nach BtMVV bedingt ja, dass der Patient mitarbeitet. Wo war er denn am 19.3.? Wieso hat er sein SM da nicht benötigt?

    Falls es tatsächlich auf das 3. StEx zugeht: Alles Gute.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
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    Mein 3. Stex liegt schon hinter mir und die Frage bezieht sich auf einen realen Fall in der Praxis (Datum allerdings willkürlich gewählt). Vll ist er auch in diesem Teil des Forums nicht ganz richtig, wusste nicht genau wo diese Frage hingehört. Der Arzt ist im Urlaub und die Vorlage des Rezeptes erfolgte auch noch an einem Samstag, einen Patienten 2 Tage ohne Substitutionsmittel zu lassen ist natürlich auch fahrlässig weil es natürlich die Gefahr eines Rückfalls beträchtlich erhöht, demtentsprechend musste ich eine Entscheidung treffen, die ich jetzt allerdings kritisch hinterfrage und gerne wüsste wie das richtig Vorgehen in diesem Fall wäre bzw. wie andere Apotheker gehandelt hätte,. Der Patient konnte mir glaubhaft versichern, dass der Grund für die verpätete Vorlage war, weil der Arzt das Rezept per Post geschickt hat. Natürlich sollte ein Take Home Patient eigtl eimal die Woche beim Arzt vorstellig werden, aber dies war vermutlich dem Urlaub des Arztes bedingt. Meine Hauptbedenken bei dem Fall sind, dass der Patient dann quasi die Dosis für einen Tag als Reserve hat was ja auch nicht zielführend sein kann. Die Frage die ich mir immernoch stelle ist, ob eine Teilbelieferung des Rezeptes legitim ist (sprich die Dosis für 6 statt 7 Tage) oder ob trotzdem die 7 Tage Dosis abgegeben werden darf? Auch die Frage ob die Kasse hier ggf retaxieren kann ist wichtig, da das Rezept schließlich nicht am ersten Tag der Reichdauer vorlag. Man findet hierzu leider so ziemlich gar keine Informationen. An die Praxis habe ich trotzdem alle Informationen weitergeleitet und ich werde definitiv nochmal mit dem verordneten Arzt Kontakt aufnehmen, sobald er aus dem Urlaub zurück ist.

    Beste Grüße

  4. #4
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    Hallo,

    bei uns wird mit einer gewissen Selbstverständlichkeit nichts ausgehändigt, was vorbei ist. In erster Linie ist das eine Sache der Logik und für die Kunden sogar besser nachzuvollziehen als irgendwelche Paragrafen. Müsste ich das begründen, würde ich auch mit dem Bedenken-Paragrafen argumentieren.
    Taxiert wird dann auch nur die Menge, die tatsächlich abgegeben wurde, mit einem kurzen Vermerk.

    Wenn jemand gerne seine heimlichen Reserven nachfüllen oder Schulden von geborgtem Zeug zurückgeben möchte, darf er das gerne beim nächsten Termin in der Arztpraxis besprechen.

    Viele Grüße
    Isoprop

  5. #5
    Premium-User
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    Wir hatten so einen Fall kürzlich auch, allerdings an einem Werktag. Der Patient versicherte uns, er sei auf Montage gewesen und konnte nicht früher kommen, die Arztpraxis war leider schon zu und er wurde zunächst unversorgt weggeschickt. Am nächsten Tag haben wir die Praxis informiert und diese bat uns wenn er erneut auftaucht ihn direkt zum Arzt zu schicken oder wenn es wieder nach Schließung ist ihn für diesen und den kommenden Tag zu versorgen und dann zur Praxis zu schicken. Wir rechnen das Rezept trotzdem komplett ab und geben den Rest zu Praxis für die Vergabe vor Ort.

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