Hallo,
mal eine Frage zum §15 Apothekenbetriebsordnung. Es geht um die Vorratshaltung in der Apotheke.
Ist es korrekt, das die Anlagen zur ApoBetrO gestrichen wurden und das damit die ehemaligen Antidote wie z.B Apomorphin, Atropinsulfat, Toluidinblau etc. nicht mehr vorrätig zu halten sind.
Kann ich die Antidote quasi von Lagern nehmen?
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