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Kennzeichnung bei Gefahrstoffen
Wie genau sieht eigentlich die erleichterte Kennzeichnung bei Inhalt <125 ml aus. Was muss dann auf die Abgabegefäße drauf?
Und wie sieht es bei Feststoffen aus? Kann man dabei dann von Inhalt <125 g ausgehen oder gibt es dazu nichts explizites?
Zweite Frage: Ist es möglich Standgefäße von > 1 Liter in der Apotheke in der Apotheke stehen zu haben? Und wenn ja, werden diese dann genauso gekennzeichnet, wie Gefäße für die Abgabe an Verbraucher?
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