Gefahrstoffrechtlich ist die Abgabe problemlos. Fiskalische Fragestellungen (Zweckverwendung, technische Anwendungen, Brennstoff für Ethanolkamine, vergällt, unvergällt, Lebensmittelzwecke, pharmazeutische Zwecke, etc.) sind ein anderes Thema.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Detlev Bregulla