Selbstverständlich kann der Alkohol in einem Standgefäss auch in 96%iger Form geüllt werden. Die Menge sollte dem Zweck abgemessen sein und möglichst ein nicht zerbrechliches Gefäss gewählt werden. Größere Mengen zur Lagerung werden zweckmäßigerweise in nicht zerbrechlichen Gebinden aufbewahrt. Hier sind die Originalgebinde der Lieferanten meist die einfachste und beste Wahl.

Die Abgabe des Alkohols in 96%iger Form ist problemlos möglich.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Detlev Bregulla