Gefahrstoffrechtlich ist die Abgabe problemlos. Fiskalische Fragestellungen (Zweckverwendung, technische Anwendungen, Brennstoff für Ethanolkamine, vergällt, unvergällt, Lebensmittelzwecke, pharmazeutische Zwecke, etc.) sind ein anderes Thema.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Detlev Bregulla
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