Guten Tag,

es geht um die genaue Angabe auf Tierarztrezepten, wenn dort Humanarzneimittel für Tiere (die nicht zur Lebensmittelgewinnung dienen) verordnet werden.

Reicht nach dem neuen Tierarzneimittelgesetz für eine solche Umwidmung die Angabe für z.B. für den Hund "Leo" von Frau xy oder muss der Tierarzt das Wort "Umwidmung" oder "Verordnung nach Art. 112 VO (EU) 2019/6 stufe2" explizit auf das Rezept schreiben?

Wenn eine solche Bezeichnung erforderlich ist, aber fehlt, kann die durch uns nach telefolnischer Rücksprache ergänzt werden?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Beate Nieberding