Hallo Frau Nieberding,

der ganz genaue Wortlaut ist nicht vorgeschrieben, allerdings muss es klar sein, dass es sich um eine Umwidmung handelt. Genau wie Sie es geschrieben haben: Umwidmung" oder "Verordnung nach Art. 112 VO (EU) 2019/6 Stufe 2. (Wobei die Stufe auch nicht unbedingt mit aufgeschrieben werden muss).
In der nationalen AMVV (§2) steht, welche Angaben auf einem Rezept / E-Rezept geändert werden dürfen mit und ohne ärztlicher Rücksprache. Dieser Passus wird (bisher) nicht erwähnt, daher dürfen sie es streng genommen NICHT selber nach Tierärztlicher Rücksprache ergänzen. Ich würde aber mal bei der zuständigen Behörde schriftlich nachfragen, ob Sie das nicht vielleicht doch dürfen, v.a. wenn das öfter vorkommt.

Beste Grüße.