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Erythromycin-Anreibung als Zwischenprodukt nach § 1 a Abs. 9 ApBetrO möglich?
Hallo zusammen,
wir stellen sehr häufig Rezepturen her, bei denen Erythromycin in Neutralöl (bzw. Miglyol) angerieben werden muss. Da es allerdings verschiedene Grundlagen & Konzentrationen von Erythyromycin sind, macht eine Defektur-Herstellung keinen Sinn. Allerdings würde uns eine "Stammlösung" (nach § 1 a Abs. 9 ApBetrO) von bereits angeriebenem Erythyromycin viel Arbeit ersparen. Leider haben wir dazu keinerlei Literatur finden können (bzgl. Stabilität etc.). Hat eventuell jemand Erfahrung damit?
Vielen Dank im Vorraus!
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