Hallo, wo steht denn im SGB dass bei Nichtverfügbarkeit die Zuzahlung nur einmalig zu zahlen ist, wenn man stückelt? Ich habe §61 geöffnet, dort finde ich keine Informationen dazu.
Hallo, wo steht denn im SGB dass bei Nichtverfügbarkeit die Zuzahlung nur einmalig zu zahlen ist, wenn man stückelt? Ich habe §61 geöffnet, dort finde ich keine Informationen dazu.
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