Hallo,

wenn auch verspätet, möchte ich hier gerne noch "meinen Senf" dazugeben.
Die von Frau Haamann zitierten Angaben sind auf jeden Fall zu beachten. Bei Apotheken-Inspektionen stelle ich jedoch häufiger fest, dass der Druck nicht auf Teil I durchgegangen ist - dann ist keine der genannten Angabe vorhanden.
Oder aber es wird wie früher, auf der Rückseite gestempelt und vom Chef alle Rezepte unterschrieben. Das ist dann aber auch nicht richtig.
Wichtig ist, dass der/die Abgebende (siehe Beitrag von Frau Haamann) erkennbar ist. Bei fehlerhafter Belieferung trifft es im Ernstfall ja diese Person.

Viele Grüße aus dem Rheinland

H.-U. Thielmann