Guten Tag,
mich interessiert der rechtliche Hintergrund zu einer Wundversorgung, die in einigen Apotheke wohl angeboten wird und auch wie man sich rechtlich verhalten sollte, wenn jemand mit einer stark blutenden Wunde Hilfe in der Apotheke sucht.

Für mich schloss sich die Wundversorgung in der Apotheke immer aus, und so wurde es auch in meinen Ausbildungsapotheken gehandhabt. Aufgrund eines Haftungsrisikos, falls etwas bei der Versorgung schief geht, haben wir zwar das notwendige Verbandsmaterial zur Verfügung gestellt und dahingehend auch beraten, wie man die Wunde versorgen soll, allerdings nie selber Hand angelegt.

Inwieweit darf man denn als ApothekerIn Wunden versorgen und fällt es nicht in die Kategorie des "Kurierverbotes"?

Ich freue mich über Ihre Antwort,
Janin Christoffers