Hallo,

Sie hatten schon den richtigen Gedanken. es hat etwas mit den Indikationen zu tun!
- Triam hexal ist neben der lokalen Anwendung (z.B. ins Kniegelenk) auf zur i.m.- Anwendung = SYSTEMISCHE Wirkung (und damit sytsem. IND) zugelassen
- Triam Lichtenstein NUR für lokale Anwendung (nicht i.m.!)

Fachlich ist das natürlich unwichtig, da beide Kristall-Suspensionen sind und (gem. Zusammensetzung laut Fachinfo identisch!). Daher darf man beide nur nicht i.v. spritzen.
Sollte es sich also um eine lokale Anwendung handeln wäre ein Austausch fachlich und zulassungrechtlich zu vertreten.

Was den SOZIALrechtlichen Austausch angeht, legt ja grundsetzlich der GBA die Austauschbarkeit fest. Die ist heir gemäß GBA erstmal (wie ich finde zurecht) nicht gegeben. Daher sollten Sie das m.E. fachlich prüfen und mit dem Arzt besprechen.