Hallo Frau Geers,

bitte entschuldigen Sie zunächst die späte Antwort. Streng genommen lautet die Antwort hier: NEIN! Denn: Ein höchstrichterliches Urteil aus dem Jahr 1955 - welches immer noch gültig ist (BGH Urteil vom 14. Februar 1955, Az.: 3 StR 479/54) besagt: „Eine Verschreibung ist nur dann als ordnungsgemäß zu betrachten, wenn sie für das Gebiet der Wissenschaft erfolgt, in dem der Verschreibende ausgebildet wurde und für das er seine Approbation erhalten hat."
Eine Verschreibung von elmex Gelee (Anwendung laut FI: Zur dentalen Anwendung) könnte in diesem Rahmen NUR als ordnungsgemäß betrachtet werden, wenn ein Zahnarzt eine Verordnung darüber ausstellt, denn ein Zahnarzt wurde hierin (dentale Anwendung) ausgebildet, nicht aber ein Humanmediziner (Arzt).

Beste Grüße.