Hallo,

die MPBetreiV gilt für alle MP, die in der Apotheke betrieben werden. Betreiben bedeutet in der Apotheke am Kunden benutzen oder verleihen, wie RR-Messgerät,BZ-Messgerät,Milchpumpe,Babywage). Also nicht verkaufen.
Im Medizinproduktebuch müssen Betreiber aktiver Medizinprodukte alle Dokumentationen rund um das Medizinprodukt eintragen. Das beinhaltet die Geräte-Stammdaten, die der eindeutigen Identifizierung eines Medizinprodukts dienen. Darunter fallen beispielsweise die Geräteart, die Gerätenummer, Hersteller, CE-Kennzeichen und Anschaffungsjahr. Auch die Funktionsprüfung, die vor der erstmaligen Inbetriebnahme des Geräts durchzuführen ist, wird im Medizinproduktebuch dokumentiert.

Außerdem ist ein MP-Bestandsverzeichnis zu führen, in dem alle aktiven nicht implantierbaren Medizinprodukte aufgelistet sind und die Angaben nach §13 Abs.1 MPBetreiV aufgelistet sind.

Beste Grüße.