Hallo Herr Stackmann,

ich bin der Meinung - Ja, jede Filiale benötigt eine eigene IK, da dort auch die Adresse hinterlegt ist.

"Ein Vertragspartner kann mehr als ein IK haben, wenn verschiedene Standorte oder Versorgungsverträge bestehen oder über mehr als eine Bankverbindung Leistungen abgerechnet werden sollen." https://www.dguv.de/arge-ik/faq/index.jsp

Und hier noch der Gesetzestext aus dem SGB V:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__293.html

Beste Grüße
Christina Haamann