Hallo Frau Popien,

Ihr Frage hat mich doch noch eine Weile beschäftigt und ich habe mich mit zwei Amtsapothekern ausgetauscht. Die vertreten die klare Meinung, dass AM die auch innerhalb des KH, also von der KH-Apotheke an eine Station abgegeben werden, ein "Inverkehrbringen" im Sinne des AMG darstellen. Daher sehen die Kollegen auch keine Ausnahme bezüglich der Kennzeichnung von Rezepturen & Defekturen im Sinn der AnalgetikaWarnHV.

Da hier die zuständige Behörde gesprochen hat, berufen Sie sich bitte darauf und nicht auf meine zuvor dargelegte Meinung.

Beste Grüße.