Danke für die schnelle Rückantwort!

Zur Geburtseinleitung ggf auch für weitere Indikation.
Ich habe gerade dazu eine interessante Stellungsnahme der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft vom März 2020 (Arzneimittelverordnung in der Praxis/Band47/Heft2/März2020) gelesen. Der Arzt praktiziert viele Jahre und hat viele Kinder auf die Welt geholt. Daher gehe ich davon aus, dass er das Arzneimittel bewusst und sicher anwendet.
Wichtig für uns in der Apotheke, dass wir rechtlich den Import durchführen dürfen und auch die Abgabe an den Arzt erfolgen kann, ohne das wir für Schäden am Patienten durch unsachgemäße Anwendung des Arzneimittels durch den Arzt haften.
Es ist schwierig, wenn man als Angestellter dafür ist und der Chef dagegen.
Vielen Dank und einen schönen Abend!