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Abgabe von Gemischen in Kleinstmengen
Liebe Forenmitglieder,
gerade bin ich auf den DAZ Artikel (https://www.deutsche-apotheker-zeitu...-noch-moeglich) gestoßen.
Habt ihr eine Gesamtliste, was ich noch abgeben darf ohne eine UFI beantragen zu müssen?
Wenn ich z.B, H2O2 an einen Zahnarzt abgeben will, darf ich das noch?
30% wären wohl ok, da es wahrscheinlich als "unverändertes Produkt im Originalgefäß" gilt.
Aber was ist z.B. mit einer selbst hergestellten Verdünnung auf 15%?
Gruß,
Christoph Stackmann
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