Es gibt keine Bedenken, diesen Stoff an einen gewerblichen Verwender abzugeben. Da der Verwendungszweck nur glaubhaft gemacht werden muss, spielt es keine Rolle, ob der Stoff (später einmal) als "Biozid" werden könnte oder nicht (dies liegt in der Verantwortung des (zukünftigen) Inverkehrbringers). Die UFI ist erst ab 2025 Pflicht.

Es sind lediglich die heutigen Abgaberegeln für gewerbliche Verwender zu beachten.

Mit freundlichen Gruß

Dr. Detlev Bregulla