Hallo Herr Scholle,

vielen Dank für ihre Antwort. Hexal hat mir heute geantwortet, dass die Vorgaben zur Rekonstitution gewährleisten sollen, das das gesamte Pulver aufgelöst ist. Es wurden bei der Entwicklung nur die Vorgehensweisen untersucht, die in der Fachinformation beschrieben stehen und die Qualität des Produktes kann nur gewährleistet werden, wenn die Rekonstitution gemäß Fachinformation erfolgt. Wenn von dieser Vorgehensweise abgewichen wird, liegt die Verantwortung in den Händen des Anwenders.

LG
Lisa Hövel