Nein. Medizinprodukte und Arzneimittel sind keine dokumentationspflichtigen "Stoffe" im Sinne des Gefahrstoffrechts.
Medizinprodukte, die Gefahrstoffe enthalten, müssen bzw. dürfen nicht gekennzeichnet sein (wie auch Arzneimittel mit wenigen Ausnahmen). Mögliche Gefahren bei der Anwendung müssen im Beipackzettel genannt sein und die Anwendung beschrieben sein.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Detlev Bregulla
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