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Thema: Gefahrstoffe im Medizinprodukt

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
    Registriert seit
    28.03.2011
    Beiträge
    170
    Nein. Medizinprodukte und Arzneimittel sind keine dokumentationspflichtigen "Stoffe" im Sinne des Gefahrstoffrechts.

    Medizinprodukte, die Gefahrstoffe enthalten, müssen bzw. dürfen nicht gekennzeichnet sein (wie auch Arzneimittel mit wenigen Ausnahmen). Mögliche Gefahren bei der Anwendung müssen im Beipackzettel genannt sein und die Anwendung beschrieben sein.

    Mit freundlichem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  2. #2
    Premium-User Avatar von Andrea Merseburg
    Registriert seit
    03.01.2014
    Beiträge
    51
    Guten Morgen Herr Dr. Detlev Bregulla,

    herzlichen Dank für die schnelle, ausführliche Antwort.

    Viele Grüße
    Andrea Merseburg

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