Ja, aber aufgrund der möglichen Lagerbedingungen der WHO-Rezepturen (z.B. hohe Temperaturen) ist diese Grenze (allerdings willkürlich) gewählt worden. Mir sind auch keine Tests auf Lagerbeständigkeit der WHO-Rezepturen bekannt. Es handelt sich um einen sehr eng gewählten Sicherheitsbereich für die Lagerfähigkeit.

In Analogie zu vergleichbar zusammengesetzten Fertigprodukten, bei denen entsprechende Untersuchungen durchgeführt worden sind, kann auch eine Lagerbeständigkeit in den dort genannten Grenzen angenommen werden. Juristisch zulässig ist dies nicht. Ich empfehle daher Mittel, die nach oder in Analogie zu den WHO-Rezepturen (oder abgewandelten WHO-Rezepturen) hergestellt wurden, zügig zu verbrauchen (und nach Verbrauch auf Fertigprodukte umzustellen).

Mit freundlichem Gruß

Dr. Detlev Bregulla