Liebe Marya,

vielen Dank für ihre Nachricht und bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort.
Für die Durchführung einer Medikationsanalyse ist die Beanspruchung eines Honorars vorgesehen. Im geschützten Mitgliederbereich der ABDA (www.abda.de) wird im Leistungskatalog (LeiKa) die Aufwandsermittlung für die Durchführung von Medikationsanalysen modellhaft beschrieben. Die Honorierung erfolgt demnach nach dem individuellen Beratungsbedarf und dem Arbeitsaufwand (Leistung bzw. Medikationsanalyse-Typ, Leistungsumfang, Zeit, Personal etc.).
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit besten Grüßen
Dr. Vivian von Burstin