Gefahrstofftechnisch gelten für die Kennzeichnung die Regeln für Kleinverpackungen. Man kann also bis auf das Gefahrensymbol auf andere Kennzeichnungen Verzichten. Die andere Kennzeichnung muss nach entsprechenden Vorschriften vorhanden sein. Man kann aber die Schriftgröße wirklich minimieren ("lesbar" - das entspräche einer Schrifttypenhöhe von 1mm). Wenn ein Etikett dann immer noch nicht passt, ist die Lösung mit Fahnenetiketten denkbar (andere Lösungen (Faltetiketten) sind praktisch schlecht umsetzbar).

Unabhängig davon kann man auch einen eigenen "Beipackzettel" mit dem Etikett dem Kunden (bei Interesse) mitgeben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Detlev Bregulla