Bei Flächendesinfektionsmitteln wird die Abgabe aus nicht ausgeführten Gründen auf "gewerbliche" Anwender begrenzt. Auch werden dort (eigentlich nicht durch Sachgründe gedeckte) Anwendungseinschränkungen (z.B. Begrenzung auf 2m² Fläche) gemacht.

Aus meiner Sicht ist hier eine praktikable Lösung zur Behebung des Problems (und zwar des gewerblichen Anwenders wie auch des privaten Anwenders, der z.B. der selber pflegt) anzustreben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Detlev Bregulla