Hallo Frau Heinrichs,

Sie haben recht. Wenn keine Diagnose angegeben ist, dann entfällt die Prüfpflicht. Das hatte ich bei meiner ursprünglichen Antwort nicht berücksichtigt.

Dann würde in dem Fall, dass keine Diagnose gem. Anlage I vorliegt, wahrscheinlich der Arzt / die Ärztin von der Kasse zur Rechenschaft gezogen werden.

Viele Grüße
Christina Haamann