Hallo zusammen

Ich gebe Frau Herrmann Recht, dass sich ein solcher Aufwand für eine Qualitätsprüfung wohl nicht lohnen wird. In zahlreichen Apotheken werden die Stoffe allerdings nicht vernichtet, sondern dienen für zukünftige Prüfungen als quasi Referenzsubstanzen. Dann müssen sie aber auch als solche gekennzeichnet und dürfen danach nicht bei den übrigen Ausgangsstoffen gelagert werden (cave: Verwechslungsgefahr).
Die meisten Behörden werden dies dulden.
Im Übrigen hat auf diese Verfahrensweise das NRF unter "REZEPTURTIPP DER WOCHE 43/2019" hingewiesen.

Beste Grüße

H.-U. Thielmann