Sehr geehrte Frau Schneider,

auch ich möchte mich zunächst für die verspätete Antwort entschuldigen. Zu Ihrer Frage:
Die Zulage/Bonus ist monatlich ausgezahlt worden und kann daher nicht einfach zurück genommen werden. Dies ginge nur dann, wenn ein schriftlicher Widerrufsvorbehalt vereinbart worden wäre unter abschließender Benennung der Widerrufsgründe. Weiterhin ist zu bezweifeln, dass die durch Ihre Arbeitgeberin genannten Gründe rechtlich zulässig sind.

Für weitere Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Viele Grüße
Martin Hassel